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Rechtstipp Online-Kauf Teil 1: Seriosität

Nicht nur seit der Corona-Pandemie ist der Internethandel im Vormarsch. Gleichzeitig wird dadurch leider auch für Rechtsstreitigkeiten, rechtswidrige Praktiken, Betrüger usw. ein Nährboden geschaffen. In diesem dreiteiligen Blog befasst sich Rechtsanwalt Dr. Gernot Sattlegger daher mit Vorsichtsmaßnahmen bei Bestellungen, möglichen Rücktrittsrechten und den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie den rechtlichen Möglichkeiten, wenn bestellte Waren nicht oder mangelhaft geliefert werden.

„Die Seriosität eines Online-Händlers kann zum Beispiel durch verschiedene Zertifikate, vor allem aber durch einige Blicke auf die Website grob geprüft werden. Wesentlich ist, dass ein Händler nicht nur Vorauskasse, sondern auch andere Zahlungsmethoden wie Kreditkartenzahlung, Google-/Apple-Pay, Paypal usw. anbietet. Weiters ist wichtig, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen, Belehrung über Rücktrittsrecht etc. vorhanden sind – vor allem bei österreichischen und deutschen Seiten auch ein Impressum, dem der Vertragspartner und dessen Kontaktdaten entnommen werden können.

Wichtig ist auch, darauf zu achten, dass Zahlungsdaten verschlüsselt übertragen werden (am Anfang „https://“ in der Adresszeile).

Bei Privatkäufen, die immer mit einer gewissen Unsicherheit behaftet sind, ist zu empfehlen, solche prinzipiell nur in Österreich abzuwickeln, da es dann zumindest einfacher ist, rechtliche (gerichtliche) Schritte zu ergreifen. Dies auch deshalb, da Privatverkäufe fast immer nur gegen Vorauskasse stattfinden", so Rechtsanwalt Dr. Gernot Sattlegger, Partner bei der Anwaltssocietät Sattlegger Dorninger Steiner & Partner OG (kurz: SDSP).


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